Dienstag, 11. Januar 2011

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...

CSU-Generalsekretär Dobrindt warnt...


... vor Werten des Grundgesetzes

Wie lange sollen wir noch unter der kirchlichen Leid-Kultur leiden?
In Deutschland ist es offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt.

Dobrindt warnt vor rechtlicher Gleichstellung der Glaubensgemeinschaften“. Diese Meldung verbreitet Yahoo Deutschland am 4.1.2011. CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt habe vor einer rechtlichen Gleichstellung aller Glaubensgemeinschaften in Deutschland gewarnt. „Deutschland ist ein christlich geprägtes Land, und wir tun gut daran, die besondere Stellung der christlichen Kirchen zu erhalten.“

Nun sieht aber unsere Verfassung neben der individuellen Freiheit und Gleichheit aller Bürger auch die Religionsfreiheit und die Trennung von Staat und Kirche vor. Wie kommt ein Generalsekretär einer demokratischen Partei zu einer solchen Forderung, die den Werten der Verfassung widerspricht?

Dobrindt reagierte auf ein Interview von FDP-Generalsekretär Christian Lindner in der „Zeit“-Beilage „Christ Welt“. Lindner hatte in diesem Interview gesagt, dass „eine nüchterne Debatte über das Staatskirchenrecht kein antiklerikaler Akt“ sei. Nach mehr als 200 Jahren dürften Regelungen und Zahlungen hinterfragt werden. „Es muss zudem besprochen werden, welche Privilegien auch andere Religionsgemeinschaften irgendwann beanspruchen dürfen.“ Erst der weltanschaulich neutrale Staat könne das Miteinander in einer multireligiösen Gesellschaft befrieden, „indem er mit allen Religionsgemeinschaften kooperiert, die seine Regeln akzeptieren“, sagte Lindner. Dabei müssten die verschiedenen Glaubensgemeinschaften in Deutschland rechtlich gleichgestellt werden. Er erwähnte dabei auch die Möglichkeit, dass der Staat eines Tages nicht nur für die Großkirchen, sondern auch für die Muslime Kirchensteuer einziehen könnte.

Dies wiederum hält der CSU-Generalsekretär Dobrindt für „eine abwegige Vorstellung“: „Was die großen christlichen Kirchen vor anderen Religionsgemeinschaften auszeichnet, ist ihr starkes positives Engagement für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“, so Dobrindt. „Das sollten wir nicht durch eine falsch verstandene Gleichmacherei in Frage stellen.“

Diese Reaktion wirft ein bezeichnendes Licht auf die Situation der Religionsfreiheit in Deutschland. Christian Lindner hat nichts anderes ausgesprochen, als was das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland schon immer fordert: Einen weltanschaulich neutralen Staat, in dem alle Glaubensgemeinschaften rechtlich gleichgestellt werden, wie dies in anderen westlichen parlamentarischen Demokratien eine Selbstverständlichkeit ist.

In Deutschland ist es aber, wie gesagt, offenbar möglich, dass ein kirchlich geprägter Parteisekretär vor der Einhaltung des Grundgesetzes warnen darf, ohne dass ein Aufschrei quer durch alle demokratischen Parteien erfolgt. Das lässt für das Grund - und Menschenrecht der Religionsfreiheit in Deutschland das Schlimmste befürchten. In der Tat hat man sich in Deutschland offenbar schon so daran gewöhnt, dass die beiden Amtskirchen mithilfe der Funktionäre, die sie in allen Schlüsselpositionen des Staates untergebracht haben, die verfassungsmäßigen Grundwerte in Bezug auf Gleichheit und Religionsfreiheit weitgehend außer Kraft gesetzt haben. Dabei ist der Umstand, dass der Staat zum Handlanger der Amtskirchen verkommt, wenn es für diese zwangsweise die Mitgliedsbeiträge der durch Zwangstaufe rekrutierten Mitglieder eintreibt, noch das kleinste Übel. Und es ist kaum anzunehmen, dass eine andere, nicht auf materiellen Interessen gegründete Glaubensgemeinschaft, daran interessiert ist, diesem Beispiel zu folgen.

Das eigentlich Bedenkliche an der Ungleichbehandlung religiöser Bekenntnisse ist, dass die römisch-katholische und die lutherische Amtskirche sich in vielen Bereichen außerhalb des demokratischen Rechtsstaates bewegen. Genannt sei hier nur beispielhaft die Außerkraftsetzung von Grundrechten kirchlicher Arbeitnehmer. Beide Kirchen nehmen für sich über 37 Privilegien in Anspruch, die sie in vielen rechtlichen und gesellschaftlichen Bereichen außerhalb der für jeden Staatsbürger sonst verbindlichen Rechtsordnung stellen. Deutlichstes Zeichen dieser rechtlichen Ungleichbehandlung, die gleichzeitig zu einer schweren Benachteiligung aller übrigen Bürger führt, sind die finanziellen Nachteile, die der demokratische Staat und damit jeder Staatsbürger dadurch erleidet, dass die beiden Amtskirchen jedes Jahr finanzielle Vorteile des Staates in Höhe von 15 Milliarden Euro in Anspruch nehmen.

Wenn Dobrindt von einem "positiven Engagement“ der Kirchen „für unser Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, vom "sozialen Bereich bis zur Wertorientierung“ spricht, so versucht er, uns einen uralten kirchlichen Bären aufzubinden. Das genaue Gegenteil ist der Fall: Die Kirchen saugen den Staat trotz dessen leerer Kassen ständig weiter aus. Und was sie als „Beitrag zum Gemeinwohl“ auf ihre Fahnen schreiben, das lassen sie sich auf Heller und Pfennig vom Staat und den jeweiligen Nutzern wieder ersetzen: Ihre Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser und Altenheime finanzieren die großen Kirchenkonzerne nur zu einem Bruchteil selbst!

Es ist heute völlig unbestritten, dass die Amtskirchen von den Milliarden, die sie dem Gemeinwesen entziehen, höchstens 10 % in Form von Leistungen wieder zurückgeben – ein dankbar schlechtes Geschäft für das Gemeinwesen und unsere Gesellschaft, das den Amtskirchen bisher ein geschätztes Vermögen von rund 500 Milliarden Euro eingebracht hat. Und was die Werteorientierung der großen Amtskirchen betrifft, muss man sich nicht erst mit den Verbrechen der Vergangenheit dieser Organisationen beschäftigen, um zu erkennen, dass serienweise Vergewaltigungen von Kindern (nicht nur durch Beschäftigte der römisch-katholischen Kirche: der Leiter der Odenwaldschule war lutherischer Kirchenfunktionär), deren Vertuschung und die Verweigerung der Wiedergutmachung für die Opfer eine „Werteorientierung“ darstellen, die unserem Grundgesetz diametral entgegenlaufen.

Das von amtskirchlichen Politikern gerne verwendete Wort von der „christlichen Leitkultur“ – gemeint ist die kirchliche Leitkultur – ist für den demokratischen Rechtsstaat längst zu einer Leid-Kultur geworden. Dieses Gerede ist ebenso irreführend wie die längst entlarvte kostspielige "Soziallüge“ von den angeblich sozialen Wohltaten der Kirchenkonzerne. Folgerichtig hat FDP-Generalsekretär Christian Lindner dafür geworben, dass für eine Leitkultur das Grundgesetz selbst als Wertordnung dienen solle. Dies ist eine Forderung, die jeder verfassungstreue Politiker einschränkungslos unterstützen müsste. Demgegenüber ist der Ruf nach einer "christlichen" Prägung oder nach einer "christlichen" Leitkultur aus dem Mund von Kirchenpolitikern als schwerwiegende Bedrohung der Verfassung anzusehen. Denn diese meinen mit „christlich“ nicht die Friedenslehre des Jesus von Nazareth, sondern die Kirchenlehre und Tradition der römisch-katholischen Kirche und ihrer lutherischen Abspaltung, die beide eine grausame Blutspur der Intoleranz und Gewalt in der abendländischen Geschichte hinterlassen haben, bis hinein in die Gegenwart mit ihrer beispiellosen Verkommenheit der Schwerverbrechen an wehrlosen Kindern.

Montag, 29. November 2010

netzwerkB » Blog Archiv » Ihr Runder Tisch ohne Betroffene ist ein Irrweg!

netzwerkB » Blog Archiv » Ihr Runder Tisch ohne Betroffene ist ein Irrweg!

Ihr Runder Tisch ohne Betroffene ist ein Irrweg!


Pressemitteilung (als PDF herunter laden)

Seit über einem halben Jahr tagt der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“. Doch bis heute schließt er die Betroffenen von sexualisierter Gewalt aus.

Stattdessen zeigt die Zusammensetzung des Runden Tisches – von einigen wenigen Vertretern von Opferhilfeverbänden abgesehen – eine klare Dominanz gerade der Organisationen, Arbeitgeber- und Berufsverbände, in deren Reihen zahlreiche Täter zu finden sind.

Beispielhaft sei hier nur die Katholische Kirche genannt, in deren Reihen unzählige Fälle sexualisierter Gewalt vorgekommen und jahre- oder gar jahrzehntelang vertuscht wurden. Mit welchem Recht sitzen Vertreter einer Organisation, deren Interesse bislang ausschließlich der Täterschutz war, am Runden Tisch, während diejenigen, denen durch diese Vertuschung unsägliches Leid widerfahren ist, davon ausgeschlossen werden?

Dieselbe Frage darf in Richtung aller derjenigen Organisationen, Arbeitgeber- und Berufsverbände gestellt werden, denen das Thema sexualisierte Gewalt an Kindern seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten bekannt ist, die aber bislang ebenfalls geschwiegen haben. Mit welchem Recht sitzen Vertreter von Organisationen, die durch ihr Wegsehen und Schweigen das Leid vieler Betroffener verlängert haben, am Runden Tisch, während Betroffene ausgeschlossen bleiben?

Nicht nur Betroffene stellen diese Fragen. Längst wird dieses Missverhältnis auch bei einigen Teilnehmern des Runden Tisches als skandalös wahrgenommen. Daran ändert auch eine einmalige Anhörung von einigen wenigen handverlesenen Betroffenen nichts. Angesichts des offensichtlichen Missverhältnisses am Runden Tisch muss dies als eine Maßnahme zur Wahrung des Scheins verstanden werden.

Festzuhalten ist: Am Runden Tisch treffen viele derjenigen zusammen, die schon bislang wenig Interesse für die Belange der Betroffenen gezeigt haben. Denen bislang vor allem der Schutz der Täter bzw. der Institution am Herzen lag.

Dagegen darf offensichtlich die Perspektive, die Erfahrung und die Expertise der Betroffenen nicht in die Beratungen des Runden Tisches einfließen.

Jedes Ergebnis, jeder Beschluss eines so einseitig besetzten Runden Tisches steht damit von Anfang an unter dem Verdacht des weiteren Täterschutzes, bzw. des Schutzes der jeweiligen Institution. Ohne gleichberechtigte Partizipation der Betroffenen entbehren sämtliche Äußerungen zu guten Intentionen, Prävention und geplanten Veränderungen der soliden Basis und somit jeglicher fachlicher und demokratischer Legitimität.

NetzwerkB fordert die Änderung der strukturellen personellen Zusammensetzung des Runden Tisches, so dass Betroffene im gleichen Beteiligungsverhältnis wie Nicht-Betroffene am Tisch sitzen. Nur so können überzeugende und ernstzunehmende Reformvorschläge zum Schutz vor sexualisierter Gewalt an Kindern erarbeitet werden.

Für Journalisten-Rückfragen steht netzwerkB am 1.12.2010 von 15:00 bis 18:00 Uhr vor dem HUMBOLDT CARRÉ, Behrenstraße 42, 10117 Berlin, zur Verfügung.


netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.

netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.

interessante violette Links » Nics Bloghaus II

interessante violette Links » Nics Bloghaus II

Nov 282010

Der WDR hat ein Interview mit Carsten Frerk, dem Autoren des Violettbuches geführt, dass erfreulicher Weise auch als Podcast bereitsteht: und zwar hier.

Sehr interessant finde ich einen Artikel im Neandertal-Kurier Blog. Ein Blog, der sich selbst als christlich beschreibt, veröffentlicht einen kritischen Artikel: “Violettbuch Kirchenfinanzen” – überflüssig und trotzdem notwendig! in dem es unter anderem heißt:

“Das Buch von Carsten Frerk ist überflüssig, weil es nichts verändern wird im Finanzwesen „Kirche“. Davon gehe ich aus! Mich hat nur gewundert, wie zum Beispiel unsere evangelische Amtskirche – die EKD – darauf reagierte.” Im Weiteren geht er auch auf die Gegendarstellung der EKD ein und zitiert auch aus den beiden von mir aufgegriffenen Artikeln auf evangelisch.de von Thomas Begrich (hier und hier). Und findet es ebenso unseriös, dass dieser sich mit dem Hinweis, da es sich bei Frerks Buch “nur” um eine Streitschrift und nicht um ein sachliches Buch handelt, aus der Affäre zu ziehen versucht.

Die beiden Veröffentlichungen haben mir gezeigt, was „interessengeleitet“ bedeuten kann – und dann auch diese perverse Argumentation: wenn man die Finanzierung der Kirche mit staatlichen Zuschüssen diskutieren und vielleicht auch abschaffen will, dann gefährdet man den Glauben und Gott und den Bestand der Kirche – und es entsteht eine „Gesellschaft ohne Barmherzigkeit.“ Das tut weh, wenn so argumentiert und Ansprüche auf Finanzen verteidigt werden! Und ist m.E. ein Armutszeugnis für die, die so reden – müssen!

Es gibt Momente, wo mir kritische Christen näher zu sein scheinen, als die “eigenen Leute” :-)

Wir werden also in Deutschland mit diesem finanziellen Verzahnungsproblem weiter leben müssen. Ich bin nur der Überzeugung, dass dadurch der Schaden für die Kirche immens ist [...] „Freie Kirche in einem freien Staat“ – oder: Trennung von Staat und Kirche – aber etwas konsequenter! Und wenn: Dann sollten wir uns nicht „von außen“ zwingen lassen, sondern aus eigenem Antrieb vollziehen – zum Wohle und Nutzen unserer Kirche!